Leistungen im Detail
Genehmigungsbedürftige Anlagen lösen besondere Pflichten aus – von der Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten bis zu regelmäßigen Berichten und Messungen.
Wir übernehmen die Beauftragtenfunktion, begleiten Genehmigungs- und Änderungsverfahren und führen die Kommunikation mit den Behörden. Ob Ihre Anlage genehmigungsbedürftig ist, zeigt Ihnen der BImSchV-Check rechts.
Wer gefährliche Güter versendet, befördert oder verpackt, braucht in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten und geschultes Personal.
Wir übernehmen die Beauftragtenfunktion (ADR), führen die ADR-1.3-Unterweisungen durch, überwachen die Abläufe und erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresbericht.
Betriebe, die Abwasser einleiten oder mit gewässerrelevanten Prozessen arbeiten, brauchen unter bestimmten Voraussetzungen einen Gewässerschutzbeauftragten nach § 64 WHG.
Wir übernehmen die Beauftragtenfunktion, prüfen Einleitgenehmigungen und Überwachungswerte, begleiten die Behördenkommunikation und schulen die Beschäftigten im Umgang mit gewässergefährdenden Stoffen.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen je nach Gefährdungsstufe geprüft, angezeigt oder durch Fachbetriebe errichtet werden.
Wir erstellen Ihr Anlagenkataster, ordnen die Gefährdungsstufen zu, organisieren Sachverständigenprüfungen und die nötigen Betriebsanweisungen. Eine erste Einstufung liefert der AwSV-Check rechts.
Wir erfassen Ihre Emissionen nach dem GHG-Protocol (Scope 1–3), schaffen die Datenbasis und leiten daraus Reduktionsmaßnahmen und – wo gefordert – die Grundlage für das CSRD-Reporting ab.
Ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 schafft Struktur, Rechtssicherheit und Vertrauen bei Kunden und Behörden. Wir unterstützen beim Aufbau, der laufenden Betreuung und der Auditvorbereitung – kompatibel zu ISO 9001 und ISO 45001. Als externer Auditor führen wir interne Audits nach ISO 19011 durch, auf Wunsch als Kombi-Audit mit ISO 45001. Mehr zur Auditierung →
Kern ist ein digitales Rechtskataster, das Sie über relevante Gesetzesänderungen automatisch auf dem Laufenden hält.
Betriebsbereiche mit gefährlichen Stoffen oberhalb der Mengenschwellen unterliegen der Störfall-Verordnung. Wir unterstützen bei der Einstufung (Grund- bzw. erweiterte Pflichten), bei Sicherheitsberichten sowie internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen.
Dazu gehören die Behördenkommunikation und die saubere Abgrenzung zu BImSchG-Genehmigung und Arbeitsschutz.
Umweltschutz lebt von Beteiligung. Wir entwickeln mit Ihnen eine vollumfängliche Umweltkampagne, die Ihre Belegschaft mitnimmt und Nachhaltigkeit im Betrieb verankert – statt sie nur zu dokumentieren.
Dazu gehören regelmäßige Umwelt-Newsletter, ein „Thema des Monats" (z. B. Energie, Abfall, Wasser), Mitmach-Aktionen und gezielte Kulturentwicklung – für messbar weniger Verbrauch und mehr Engagement.
Auch im Umweltschutz steckt viel Routine: Anlagenkataster, Prüf- und Berichtsfristen, Emissions- und Gefahrgut-Daten. Digital geführt und mit automatischer Fristenverfolgung sinkt der Aufwand – und nichts geht mehr unter.
KI hilft bei der laufenden Überwachung von Gesetzesänderungen (Rechtskataster), der Aufbereitung von CO₂-/Emissionsdaten und schnellen Ersteinschätzungen – wie die Mini-Tools oben (AwSV- und BImSchV-Check) zeigen.
Ablauf: vom Pflichten-Check zum laufenden Mandat
Welche Anlagen betreiben Sie, welche Stoffe in welchen Mengen, welche Genehmigungen und Auflagen gibt es, wer ist heute bestellt? Wir sichten die Unterlagen und begehen die Anlagen.
Aus Anlagen und Mengenschwellen ergibt sich, welche Beauftragten Sie brauchen: Immissionsschutz (§ 53 BImSchG), Störfall (§ 58a BImSchG), Gewässerschutz (§ 64 WHG), Gefahrgut (GbV). Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – auch wenn das Ergebnis lautet: keine Bestellpflicht.
Schriftliche Bestellung mit Aufgaben und Befugnissen, Anzeige bei der zuständigen Behörde, Klärung der Berichtswege zur Geschäftsführung.
Alle bindenden Verpflichtungen je Anlage: Genehmigungsauflagen, Prüf-, Mess- und Berichtsfristen. Digital geführt, mit automatischem Abgleich gegen Gesetzesänderungen.
Regelmäßige Begehungen, Überwachung der Fristen, Unterweisung der Beschäftigten, Begleitung bei Behördenterminen und Änderungsanzeigen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Anlagen kennt.
Der Beauftragte berichtet einmal jährlich an die Geschäftsführung: Stand der Pflichten, Abweichungen, Maßnahmen. Zugleich der Input für Ihre Managementbewertung nach ISO 14001.
Was OAK ausmacht
Haltung
Enge Betreuung und ein digitales EHS-Cockpit – das ist die Kombination, die OAK ausmacht. Ein externer Beauftragter ist für uns kein Name auf einer Urkunde: Wir sind regelmäßig im Betrieb, kennen die Anlagen und sind erreichbar, wenn die Behörde anruft. Bestellung, Rechtskataster, Fristen und Berichte liegen in Ihrem Portal – aktuell und für Geschäftsführung wie Behörde nachvollziehbar.
Ihre Unterlagen bleiben aktuell. Ändert sich ein Gesetz, eine Auflage oder eine Anlage, ziehen wir das Kataster und die betroffenen Dokumente nach. Rechtssicherheit heißt für uns: Sie können jede Pflicht mit Nachweis belegen, bevor jemand danach fragt.
Dahinter steht ein Ingenieur für Umwelt- und Verfahrenstechnik, der Umweltrecht von der Betreiberseite kennt: genehmigungsbedürftige Anlagen, wassergefährdende Stoffe und Behördenüberwachung in Maschinenbau, Automotive, Defense, Pharma und Chemie – mit Bescheiden, Messberichten und Überwachungsbesuchen aus erster Hand.
Grundsätze
Wir trennen sauber zwischen Pflicht und Kür: Was das Gesetz verlangt, benennen wir mit Paragraph und Frist. Was darüber hinaus sinnvoll ist, empfehlen wir – die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Behörden begegnen wir proaktiv: Eine angekündigte Änderung ist ein Gespräch, eine entdeckte Änderung ein Verfahren.
Dokumentation halten wir so, dass eine Überwachung ohne Suchen auskommt: je Anlage ein Blatt, jede Auflage mit Nachweis.
Qualifikation
Immissionsschutzbeauftragter Störfallbeauftragter Gewässerschutzbeauftragter Verantw. Person § 62 AwSV Abfallbeauftragter & EfB Gefahrgutbeauftragter (ADR) Umweltmanagement-Auditor (ISO 19011/14001) Ingenieur (M.Eng.) Umwelt- & Verfahrenstechnik
Branchen
Chemie Pharma Automotive Maschinenbau Defense Kunststoff
Das Ergebnis: belastbare Nachweise
Bestellungsurkunde mit Aufgaben, Befugnissen und Berichtswegen, Anzeige an die Behörde, Nachweis der Fachkunde.
Alle Pflichten je Anlage mit Quelle, Frist und Verantwortlichem – die Einhaltungsbewertung, die ISO 14001 ohnehin verlangt.
Stand der Pflichten, Abweichungen, Maßnahmen – so geschrieben, dass Geschäftsführung und Behörde dieselbe Fassung lesen können.
Anlagenkataster nach AwSV mit Gefährdungsstufen, Betriebsanweisungen, Gefahrgut-Jahresbericht, CO₂-Bilanz nach GHG-Protocol – je nach Mandat.
Alles liegt in Ihrem EHS-Cockpit, versioniert und mit Bearbeitungsprotokoll. Genehmigungsverfahren, Sicherheitsberichte und den Aufbau eines Umweltmanagementsystems begleiten wir als Projekt – interne Audits → inklusive.
Aufwand und Konditionen
Beauftragtenmandate rechnen wir als Jahrespauschale je Mandat ab – abhängig von Anzahl und Art der Anlagen und vom Berichtsumfang. Projektleistungen wie Genehmigungsverfahren, Sicherheitsberichte oder der Aufbau eines Umweltmanagementsystems laufen nach Aufwand zum Tagessatz. Einzelne Dokumente – AwSV-Betriebsanweisung, Anlagenkataster, Abfallverzeichnis – gibt es zu festen Pauschalen.