← Zur Startseite
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

OAK engineering · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Prüf- und Unterstützungsleistungen im Bereich Compliance und EHS-Management, die OAK engineering, Inhaber Nikolai Krawielitzki, Gögginger Straße 137, 86199 Augsburg (Auftragnehmer) mit Unternehmen, Behörden oder sonstigen Auftraggebern (Auftraggeber) schließt.

(2) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Leistungen des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitig unterzeichnetes Angebot zustande.

(2) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich fachliche Beratungs-, Prüf- und Unterstützungsleistungen. Die Übernahme von Betreiberverantwortung im Sinne des BImSchG, WHG, ArbSchG oder sonstiger Normen ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages. Die Gesamt- und Letztverantwortung verbleibt zu jedem Zeitpunkt beim Auftraggeber.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Werden Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand zum geltenden Stundensatz zusätzlich vergütet.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

(2) Reisezeiten werden pauschal mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Fahrtkosten werden nach gefahrenen Kilometern mit der jeweils geltenden steuerlichen Kilometerpauschale abgerechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

§ 5 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des betreffenden Auftrags.

(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Empfehlungen nicht umsetzt oder fehlerhafte Informationen bereitgestellt hat.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der DSGVO. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.

§ 7 Urheberrecht

(1) Alle erstellten Dokumente, Berichte und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 8 Kündigung

(1) Projektbezogene Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Laufende Betreuungsverträge können von beiden Parteien mit vier Wochen Frist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.