ADR-1.000-Punkte-Rechner

Fällt Ihre Gefahrgut-Beförderung unter die Freistellung für begrenzte Mengen je Beförderungseinheit? Tragen Sie die Mengen je Beförderungskategorie ein – wir rechnen die Punkte aus.

Freistellung nach ADR 1.1.3.6

1 Mengen je Beförderungskategorie

Kategorie 1Faktor × 50 sehr gefährlich – z. B. bestimmte Gase, giftige Stoffe
kg/l
Kategorie 2Faktor × 3 z. B. entzündbare Flüssigkeiten VG II
kg/l
Kategorie 3Faktor × 1 z. B. entzündbare Flüssigkeiten VG III (Diesel, Heizöl, Kerosin)
kg/l
Kategorie 4Faktor × 0 – zählt nicht mit wenige gering gefährliche Stoffe/Gegenstände – zählen nicht mit
kg/l

Maßgeblich ist je Stoff die in Spalte (7a)/Unterabschnitt 1.1.3.6.3 genannte Bezugsgröße (Masse in kg, bei flüssigen/gasförmigen Stoffen Liter bzw. Fassungsraum). Die Beförderungskategorie steht in Tabelle A, Spalte (15).

Kategorie 0 (z. B. viele explosive, radioaktive und einige besonders gefährliche Stoffe) ist von dieser Freistellung ausgeschlossen – höchstzulässige Menge 0. Sobald ein solcher Stoff dabei ist, gilt das volle ADR.

Ihr Ergebnis

0von max. 1.000 Punkten
Freistellung möglich. Solange Sie unter 1.000 Punkten bleiben und kein Stoff der Kategorie 0 dabei ist, gelten weitreichende Erleichterungen.

Bei Freistellung entfallen u. a. die orangefarbene Kennzeichnung der Beförderungseinheit und die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers. Grundpflichten bleiben: ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung der Versandstücke, Beförderungspapier, Ladungssicherung und 2-kg-Feuerlöscher. Mengen mehrerer Stoffe werden addiert.