Fällt Ihre Gefahrgut-Beförderung unter die Freistellung für begrenzte Mengen je Beförderungseinheit? Tragen Sie die Mengen je Beförderungskategorie ein – wir rechnen die Punkte aus.
Freistellung nach ADR 1.1.3.61 Mengen je Beförderungskategorie
Nicht in der Schnellauswahl – bitte Menge unten direkt bei der passenden Kategorie eintragen (maßgeblich: Spalte 15 der Tabelle A).
Maßgeblich ist je Stoff die in Spalte (7a)/Unterabschnitt 1.1.3.6.3 genannte Bezugsgröße (Masse in kg, bei flüssigen/gasförmigen Stoffen Liter bzw. Fassungsraum). Die Beförderungskategorie steht in Tabelle A, Spalte (15).
Bei Freistellung entfallen u. a. die orangefarbene Kennzeichnung der Beförderungseinheit und die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers. Grundpflichten bleiben: ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung der Versandstücke, Beförderungspapier, Ladungssicherung und 2-kg-Feuerlöscher. Mengen mehrerer Stoffe werden addiert.