Welche Gefährdungsstufe hat Ihre Anlage mit wassergefährdenden Stoffen – und welche Pflichten folgen daraus?
Gefährdungsstufe nach § 39 AwSV1 Wassergefährdungsklasse (WGK)
Die WGK steht im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 12/15) bzw. in der Rigoletto-Datenbank des UBA.
2 Volumen bzw. Masse der Anlage
Maßgebliches Volumen in m³ (flüssig) bzw. Masse in Tonnen (fest) – größte Einzelanlage.
3 Lage der Anlage
Unterirdische Anlagen unterliegen grundsätzlich strengeren Prüf- und Fachbetriebspflichten.