SiFa-Einsatzzeiten-Rechner

Wie viele Betreuungsstunden braucht Ihr Betrieb pro Jahr? In 30 Sekunden ermittelt – als Orientierung für Ihren Bedarf an externer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

1 Betreuungsgruppe Ihres Betriebs

Die Zuordnung richtet sich nach der WZ-Kodierung Ihres Betriebs (DGUV V2, Anlage 2). Unsicher? Wählen Sie die naheliegende Gruppe – wir prüfen die exakte Einstufung gemeinsam.

2 Anzahl der Beschäftigten

Kopfzahl aller Beschäftigten (Teilzeit zählt voll mit, vgl. DGUV V2).

3 Betriebsspezifische Betreuung · grobe Schätzung (optional)

Richtwert je nachdem, wie viel über die klassische SiFa-Tätigkeit hinaus anfällt. Die betriebsspezifische Betreuung ist gesetzlich nicht pauschal, sondern über einen Leistungskatalog (Aufwandskriterien) zu ermitteln – diese Stufen sind nur eine grobe Orientierung für die Gesamtgröße.

Brauchen Sie überhaupt eine externe SiFa? In vielen Branchen können Betriebe bis 50 Beschäftigte das Unternehmermodell (DGUV Vorschrift 2, Anlage 3) wählen: Der Unternehmer übernimmt die Betreuung nach einer Schulung selbst und zieht SiFa/Betriebsarzt nur anlassbezogen hinzu – eine externe SiFa-Regelbetreuung ist dann nicht zwingend. Die obige Berechnung gilt für die Regelbetreuung.

Ihr geschätzter SiFa-Aufwand

Grundbetreuung gesamt
h/Jahr
davon SiFa-Anteil
h/Jahr
+ betriebsspezifisch (Schätzung)
h/Jahr
SiFa-Stunden gesamt
h / Jahr
50 %
20 % (überwiegend Betriebsarzt)80 % (überwiegend SiFa)

Die Grundbetreuung teilen sich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufteilung legt der Betrieb anhand des Aufgabenkatalogs fest – Standardannahme hier 50 %.